Artikel 8 – Nutzung der Unterkunft (Hausordnung)
1. Die Unterkunft dient ausschließlich zur Erholung.
2. Die Tulpenhoeve ist für Gäste gedacht, die Ruhe, Natur und Qualität schätzen.
3. Maximale Belegung: 2 Personen pro Wohnung (Babybett auf Anfrage).
4. Es ist dem Mieter untersagt, durch Musik oder Lärm andere Bewohner der umliegenden (Ferien-)Wohnungen zu stören.
5. Untervermietung, Weitervermietung und/oder Übertragung sind nicht gestattet.
6. Illegales Herunterladen, Hochladen oder Streamen ist verboten.
7. Haustiere sind nicht erlaubt.
8. In der Wohnung gilt ein Rauchverbot.
9. Ruhezeiten gelten von 22:00 bis 07:00 Uhr.
10. Partys, Versammlungen und Veranstaltungen sind nicht gestattet.
11. Abfall muss gemäß den Anweisungen (u. a. Bioabfall/Glas/Restmüll) getrennt entsorgt werden.
12. Das Verschieben von Möbeln, Änderungen an der Unterkunft sowie die Nutzung von (offenem) Feuer oder Grills ohne Genehmigung sind nicht erlaubt.