Hausregeln

Artikel 8 – Nutzung der Unterkunft (Hausordnung)

1. Die Unterkunft dient ausschließlich zur Erholung.

2. Die Tulpenhoeve ist für Gäste gedacht, die Ruhe, Natur und Qualität schätzen.

3. Maximale Belegung: 2 Personen pro Wohnung (Babybett auf Anfrage).

4. Es ist dem Mieter untersagt, durch Musik oder Lärm andere Bewohner der umliegenden (Ferien-)Wohnungen zu stören.

5. Untervermietung, Weitervermietung und/oder Übertragung sind nicht gestattet.

6. Illegales Herunterladen, Hochladen oder Streamen ist verboten.

7. Haustiere sind nicht erlaubt.

8. In der Wohnung gilt ein Rauchverbot.

9. Ruhezeiten gelten von 22:00 bis 07:00 Uhr.

10. Partys, Versammlungen und Veranstaltungen sind nicht gestattet.

11. Abfall muss gemäß den Anweisungen (u. a. Bioabfall/Glas/Restmüll) getrennt entsorgt werden.

12. Das Verschieben von Möbeln, Änderungen an der Unterkunft sowie die Nutzung von (offenem) Feuer oder Grills ohne Genehmigung sind nicht erlaubt.